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Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022

BEG EM

  • Die Kreditförderung der BEG EM wird zum 28.7.2022 gestrichen.

  • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.

  • Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig.

  •     Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.

  • Die Fördersätze werden angepasst.

  • Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.

    • Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt

    • Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen)

    • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden

  • Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.

  • Der iSFP-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.

Verfasst im Bereich Aktuelles am Donnerstag, 28 Juli 2022.
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